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Ausgeschrieben wird eine Ausstellungsförderung in Höhe von 700 Euro für eine Schmuckkunst-Ausstellung (bzw. ein Projekt), die (das) im März 2019 während der SCHMUCK 2019 / MUNICH JEWELLERY WEEK 2019 in München stattfindet. Bewerben können sich Einzelpersonen oder Gruppenprojekte (auch organisiert als gemeinnütziger Verein), die eine entsprechende Ausstellung oder ein Projekt in München planen. Die Ausstellung kann als Einzel- oder Gruppenausstellung konzipiert sein. Unter den Bewerber*innen wird eine Ausstellung/Projekt ausgewählt, die/das mit einem festen Betrag von 700 Euro gefördert wird (Festbetragsfinanzierung). Die Ausstellungsplanung bzw. Projektplanung kann bereits begonnen haben.

An wen richtet sich diese Fördermöglichkeit?
Der Förderverein konzentriert sich auf Künstlerförderung in Deutschland und möchte mit dieser Ausschreibung Absolvent*innen von Kunsthochschulen bzw. Hochschulen unterstützen, deren letzter Abschluss nicht länger als sieben Jahre zurückliegt. Bewerber*innen dürfen zum Zeitpunkt der Ausstellung/ des Projektes nicht als Studierende immatrikuliert sein. Zum Zeitpunkt der Ausstellung soll ein Wohnsitz in Deutschland bestehen. Bei Gruppenausstellungen sollen diese Voraussetzungen von mindestens der Hälfte der Teilnehmer*innen erfüllt werden. Falls die Bewerbung durch einen Verein erfolgt, soll dieser seinen Sitz in Deutschland haben.

Bitte senden Sie uns mit Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen:
– Titel, Termin und Konzept der geplanten Ausstellung (max. 1 Seite Text)
– Bildmaterial zur geplanten Ausstellung/den Ausstellungsstücken
– Beleg für den Ausstellungsort/Projektort in München
– Vita und Bildmaterial zur bisherigen künstlerischen Arbeit
– Ihr Abschluss (Diplom/Bachelor/Master) Bitte senden Sie uns dazu einen Beleg, der auch Ihr Abschlussdatum enthält.
– Eine Aufstellung, wofür der Betrag von 700 Euro eingesetzt werden soll (mit je einem Kostenvoranschlag pro Ausgabe (Internetrecherche ist ausreichend) bzw. Rechnungen, falls Ausgaben bereits angefallen sind).

Senden Sie die Unterlagen als PDF bis zum 31. Dezember 2018 an foerderverein@julianenoack.de. Nur vollständige Bewerbungsunterlagen können berücksichtigt werden. Nutzen Sie für große Datenmengen ab 3 MB unbedingt Dienste wie Wetransfer o.ä.

Die Förderung wird durch den Vorstand des Fördervereins vergeben. Die Bekanntgabe erfolgt am 11. Januar 2019 per Email. Nach ihrer verbindlichen schriftlichen Zusage erfolgt die Auszahlung der Förderung nach Absprache.

Gruppenausstellungen:
Bei Gruppenausstellungen nennen Sie mit Ihrer Bewerbung eine(n) verantwortlichen Ansprechpartner*in. Diese(r) erhält bei Personengruppen auch die Überweisung der Ausstellungsförderung und ist für die ggf. nötige Weitergabe der Mittel an die anderen Ausstellungsteilnehmer*innen verantwortlich.

Verwendung der Ausstellungsförderung:
Der feststehende Betrag von 700 Euro kann für alle Kosten, die im Rahmen der Ausstellung anfallen, wie z.B. Mietkosten für den Ausstellungsraum, Flyer/Einladungskarten, Bau oder Miete von Displays/Ausstellungsmobiliar, aber auch Reise- und Übernachtungskosten verwendet werden. Diese Aufzählung ist nicht als abschließend zu verstehen. Eine Endabrechnung gegenüber dem Förderverein erfolgt nicht.

Hinweise zur Öffentlichkeitsarbeit:
Auf die Förderung durch den Förderverein zum Aufbau einer Juliane Noack Künstlerförderung e.V. weisen Sie an geeigneter Stelle hin (Öffentlichkeitsarbeit, Flyer, Website, Social Media, usw.). Das geförderte Projekt wird auf der Website des Fördervereins vorgestellt. Dazu stellen Sie dem Förderverein Text- und Bilder usw. zur Verfügung.

Fragen zu dieser Ausschreibung beantwortet Katrin Eitner unter foerderverein@julianenoack.de oder Mobil +49 163 172 86 13.

Auschreibung als PDF zum Download

Mit Ihrer Bewerbung erkennen Sie die Bedingungen dieser Ausschreibung an.
Förderverein zum Aufbau einer Juliane Noack Künstlerförderung e.V.
22. November 2018

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